Barrierefreiheit klingt nach Behörde und Pflichtübung. In der Praxis ist sie vor allem eines: eine Website, die für alle funktioniert, auf jedem Gerät, mit Maus, Tastatur oder Screenreader. Und seit 2025 ist sie für einen Teil der Unternehmen tatsächlich Pflicht.
Für wen das Gesetz gilt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen anbieten, zum Beispiel Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking, Telekommunikation und E-Books. Reine B2B-Websites und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Ob eure Website betroffen ist, hängt also davon ab, was sie tut: Eine Unternehmenspräsentation mit Kontaktformular fällt in der Regel nicht darunter, ein Online-Shop schon.
Wir sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel lohnt sich der Blick in die Leitlinien der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder ein Gespräch mit eurer Rechtsabteilung.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Der technische Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA. Die wichtigsten Anforderungen:
- Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste (mindestens 4,5:1 für Text), Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Inhalte nicht nur über Farbe unterscheidbar.
- Bedienbar: alles per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Zeitlimits ohne Verlängerung, keine blinkenden Elemente.
- Verständlich: klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen in Formularen.
- Robust: sauberes HTML, das Screenreader und andere Hilfstechnologien interpretieren können.
Die Maßnahmen mit dem größten Effekt
Wer bei null anfängt, erreicht mit diesen Schritten schon den größten Teil:
- Überschriften-Hierarchie sauber aufbauen (eine H1, dann H2, H3) und semantisches HTML verwenden.
- Kontraste prüfen. Hellgraue Schrift auf Weiß ist der häufigste Fehler.
- Alternativtexte für alle inhaltlich relevanten Bilder, leere Alt-Attribute für Dekoration.
- Tastatur-Test: Lässt sich die Seite nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten bedienen? Ist immer zu sehen, wo man gerade ist?
- Formulare mit sichtbaren Labels, klaren Fehlermeldungen und ohne reine Platzhalter-Beschriftung.
- Bewegung reduzieren und die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ respektieren.
Overlays und „Accessibility-Widgets“, die per Skript nachträglich Schrift vergrößern oder Kontraste ändern, ersetzen keine dieser Maßnahmen. Sie beheben die Ursachen nicht und werden von Hilfstechnologien oft als Störung empfunden.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Eine barrierefreie Seite ist schneller, besser strukturiert und für Suchmaschinen leichter zu lesen. Sie funktioniert in der prallen Sonne auf dem Handy genauso wie für jemanden mit Sehschwäche. Und sie zeigt, dass ihr an alle Kund:innen gedacht habt. Das ist kein Nice-to-have, sondern solide Handwerksarbeit.
Wenn ihr wissen wollt, wo eure Website steht: Wir prüfen sie im Rahmen eines Website-Projekts oder der Website-Betreuung gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien.